Gemeinnütziger Verein 'BravoAnders.Info'

Die Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 23. Apri l 2010
von den Gründungsmitgliedern einstimmig angenommen.


Verein BravoAnders.Info

1. Der BravoAnders.Info-Kreis ist ein partei-, konfessions-, und wirtschaftsunabhängiger Verein mit Sitz in CH-9056 Gais AR, Schweiz.

Mit dem Namen BravoAnders.Info besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB
[Art. 60 = A. Gründung I. Körperschaftliche Personenverbindung
1 | Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, erlangen die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den
Statuten ersichtlich ist.
2 | Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des
Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.]

Gesetzliche Grundlagen der Bundesverfassung sowie des Zivilgesetzbuches:
Bundesverfassung (BV) http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a23.html
Zivilgesetzbuch (ZGB) http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/index1.html#id-1-2-2

2. Zweck
BravoAnders.Info bezweckt konstruktive
• Diskussionen zu medial unterdrückten Themen der Zeit.
• Informations- und Förderungsveranstaltungen und –Projekte.
• Unterstützung Ratsuchender und Notleidender.

3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt BravoAnders.Info über die Beiträge der
Mitglieder, welche Sfr. 27.– für die Jahresmitgliedschaft bezahlen. Bei Veranstaltungen wird aufwandsbezogen eine Eintrittsgebühr erhoben. Bedingungslose Spenden sind zur Unterstützung herzlichst willkommen.
Über allfällige Spesen für Vorstandsmitglieder (Reisespesen, Kost & Logieanteile, und
andere Aufwände usw.) bestimmt die Jahresversammlung im Nachhinein, ob und
welchen Anteil an Vorstandsmitglieder rückerstattet werden kann, laut Vorschlag des
Kassiers). | Zuwendungen aller Art werden für Umtriebe von BravoAnders.Info herzlich gerne entgegen genommen mit der einzigen Bedingung, dass BravoAnders.Info einzig und selbst über die Mittel verfügt. Dies bewahrt die vollumfängliche Unabhängigkeit von BravoAnders.Info.

4. Mitgliedschaft
Für die Jahresmitgliedschaft gilt das betreffende Kalenderjahr (Januar bis Dezember).
Jedes BravoAnders.Info-Aktiv-Mitglied ist stimmberechtigt.
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am
Zwecke des BravoAnders.Info-Kreises (Vereins) hat.
Aufnahmegesuche für Aktiv-Mitgliedschaften sind an das Sekretariat zu senden;
über die definitive Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft der
unterstützenden Passivmitglieder tritt automatisch mit dem Eingang des
Jahresbeitrag’s von Sfr. 27.– in Kraft.
Die Mitgliedschaft bleibt anonym, es werden keine Adresslisten von BravoAnders.Info
verteilt noch nach Aussen weitergegeben. Jede und Jeder geht im Verein
BravoAnders.Info mit der eigenen Anonymität individuell um. Mitglieder des Vorstandes sind von der Anonymität aus Gründen des direkt-öffentlichen Kontaktes davon nicht begünstigt.
Ehrenmitgliedschaften sind möglich. Ehrenmitglieder können ebenfalls als
Vorstandsmitglied wirken. Eine Ehrenmitgliedschaft wird jeweils an der
Jahresversammlung bestimmt.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
• bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
• bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben
oder persönlich mindestens drei Wochen vor der ordentlichen Jahresversammlung an
das Sekretariat gerichtet werden. Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein
ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Jahresversammlung weiterziehen.

7. Organe
Die Organe des Vereins sind:
• die Jahresversammlung
• der Vorstand
• die Rechnungsrevisoren

8. Die Jahresversammlung
Das oberste Organ von BravoAnders.Info ist die Jahresversammlung. Eine ordentliche
Jahresversammlung findet jährlich statt. Zur Jahresversammlung werden die Mitglieder drei Wochen vorher mit beigelegter Traktandenliste schriftlich eingeladen.
Die Jahresversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
• Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
• Festsetzung und Änderung der Statuten
• Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
• Beschluss über das Jahresbudget
• Festsetzung des Mitgliederbeitrages
• Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Jahresversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung
erfolgt mit einfachem Mehr. Bei Abstimmungen wird Einstimmigkeit angestrebt.

9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen:
1 Sekretär bzw. Sekretärin für 2 Jahre, 3x Wiederwahl nacheinander möglich
1 Kassier/erin, für 2 Jahre, 3x Wiederwahl nach einander möglich
1 Aktuar/in für 2 Jahre, 3x Wiederwahl nach einander möglich
Die Mitglieder des Vorstandes werden für eine Periode von 2 Jahren gewählt. Eine
Wiederwahl ist aufeinanderfolgend maximal 3 mal möglich. Doppelfunktionen sind u.U. möglich. Der Vorstand vertritt BravoAnders.Info nach Außen und führt die laufenden Geschäfte.
Für Medienkonferenzen & Auftritte wird der Sprecher bzw. die Sprecherin je nach
Thema individuell vom Vorstand gewählt. Im Falle des Rücktritts eines
Vorstandmitglieds ruft der Sekretär bzw. die Sekretärin eine ausserordentliche
Versammlung mit den Aktivmitgliedern auf.

10. Die Revisoren
Die Jahresversammlung bestätigt bzw. wählt bei jeder GV zwei Rechnungsrevisoren,
welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Kontrolle
durchführen.

11. Unterschrift
Der Verein BravoAnders.Info wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des
Sekretärs bzw. der Sekretärin, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist nicht gegeben.

13. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der
anwesenden Aktivmitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung von BravoAnders.Info kann ausschließlich mit qualifizierter Mehrheit
beschlossen werden, wenn im Minimum drei Viertel aller Aktivmitglieder an der
Versammlung teilnehmen. Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an Menschen, welche in
denselben oder ähnlichen Themen arbeiten. Der Vorstand bestimmt wählend aus den
von den Mitgliedern empfohlenen Empfängern und Empfängerinnen.

15. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 23. April 2010 angenommen worden und somit in Kraft getreten.


BravoAnders.Info
Sekretariat
Erlen, Rietli 796
CH-9056 Gais AR
http://bravoanders.info/
bravoandershome@gmail.com

Gründungsjahr: 2010
Gründungsmitglieder: Alice Bravo, Curdin Bundi, Diro Anders

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Zuletzt aktualisiert: 7. August, 19:14

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